FAQ

Welche Unterlagen sind zu Beginn des Bauvorhabens nötig?

Bevor wir loslegen können, benötigen wir einen Flächenplan (Lageplan/Liegeplan) von dem Baugrundstück. Dieser Plan sollte mit statischen Schnitten versehen sein, welche die Tiefe der umliegenden Gebäude erkennen lässt. Darüber hinaus benötigen wir die Aushubtiefe. Des Weiteren ist ein geologisches Gutachten von Nöten, um zu erkennen welche Bodenbeschaffenheit uns vor Ort erwartet.

Auf welchem Untergrund kann gebohrt werden?

Im Rahmen der Angebotserstellung benötigen wir ein geologisches Gutachten. Anhand dessen können wir sagen, ob wir überhaupt bohren können. Ebenso sind Probebohrung möglich. Als geeignete Untergründe betrachten wir Lehmboden, Sand oder Kies. Fester Fels eignet sich nicht für unsere Arbeiten.

Wer kümmert sich um die Statik des Verbaus?

Anhand der von Ihnen angelieferten Pläne berechnet unser Statiker die Statik des Baugrubenverbaus.

Welche Vorkehrungen sind bezüglich evtl. vorhandener Leitungen auf dem Baugrund zu treffen?

Vor einem Bauvorhaben brauchen wir Informationen bezüglich verlegter Leitungen (Elektro-, Gas- oder Wasserleitungen). Diese bekommen Sie bei der jeweiligen Gemeinde. Wir suchen dann aktiv nach diesen Leitungen und achten darauf, diese beim Freilegen nicht zu beschädigen. Dies geschieht durch das langsame Abtragen des Erdreichs. Diese Technik wird als „schürfen“ bezeichnet.

Was ist in Bezug auf die Kampfmittelfreiheit zu beachten?

Sollte sich die Baustelle in Raum Offenbach oder Frankfurt oder ähnlich belasteten Gebieten befinden, so benötigen wir eine Bescheinigung zur Kampfmittelfreiheit. Sollte diese nicht vorhanden sein, sind wir selbst in der Lage zu sondieren. Die Auswertung der Messung wird von einem externen Befähigungsscheininhaber nach §20 SprengG ausgeführt.

Was ist bei Platzmangel zu tun?

Wenn die Trägerbohlwände aufgrund von Platzmangel auf dem Gehweg erstellt werden sollen, brauchen wir vorab eine Genehmigung dafür, dass dieser für die Baumaßnahme verwendet werden darf. Gegebenenfalls kommt es zu einer ein- oder beidseitigen Straßensperrung. Dies bedarf einer Genehmigung. Eventuell müssen Absperrzäune aufgestellt werden.

Welche Größenordnung von Bauvorhaben wickeln Sie ab?

Grundsätzlich wickeln wir kleinere (etwa 10-30m lfm) bis mittlere Projekte (etwa 200 lfm) ab. Größere Aufträge sind nach Absprache möglich. Auftraggeber sind Privatleute, Kommunen und Firmen.

Können Schäden durch Vibrationen in der Nachbarschaft der Baugrube entstehen?

Bei unseren Ramm- und Verdichtungsarbeiten entstehen Erschütterungen. Um Schäden zu vermeiden oder um nachweisen zu können, dass wir durch den Einsatz unserer Maschinen nicht für solche verantwortlich sind, arbeiten wir mit Erschütterungsmessgeräten. Diese ermöglichen das normgerechte Einhalten bestehender Richtlinien.

Welche Lautstärken sind zu erwarten?

Baumaschinen sind grundsätzlich nicht leise. Unsere Bagger verursachen Motorenlärm und wenn wir Stahlträger in den Boden rammen oder diese nach dem Ende des Projektes wieder aus dem Boden ziehen läuft dauerhaft ein Kompressor mit. Die Ramme als solche verursacht ebenfalls Lärm.